Anmeldung

Ergotherapie Maria Taha und Rebekka Waldis, Luzern

Ergotherapie Maria Taha und Rebekka WaldisIst die Therapie ärztlich verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung übernommen. Es besteht ein Selbstbehalt von 10% bei Kostendeckung durch die Krankenkasse. Für die Übernahme der Behandlungskosten braucht es in jedem Fall eine ärztliche Verordnung.


Verordnungsformular

Das Verordnungsformular für die Ergotherapie ist für die ganze Schweiz einheitlich. Es ist das einzige Anmeldeformular, das von den Kostenträgern akzeptiert wird: